AGB Handelskunden

Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen (B2B)

 
 
Klinkhardt & Biermann UG (haftungsbeschränkt)
Lentnerweg 14
81927 München
Deutschland
Tel.: +49 - (0) 89 – 93933756
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www.klinkhardtundbiermann.de
Registergericht München – HRB 193337
VAT-ID: DE278885796
 

1. Geltungsbereich


1.1 Diese Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen gelten ausschließlich für alle Lieferungen und Leistungen des Verlages an Besteller.

1.2 Entgegenstehende oder von den Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen des Verlages abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bestellers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Verlag stimmt diesen ausdrücklich zu. Die Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen des Verlages gelten auch dann, wenn der Verlag die Lieferung bzw. Leistung in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen abweichenden Allgemeinen Bedingungen vorbehaltlos ausführt.
 

2. Ausführung der Lieferung/Leistung


2.1 Der Verlag ist zur Teillieferung/Teilleistung berechtigt. Fristen für Lieferungen und Leistungen des Verlages sind nur dann verbindlich, wenn sie zwischen den Partnern ausdrücklich als verbindlich vereinbart worden sind.

2.2 Gerät der Verlag mit einem Liefer- bzw. Leistungstermin in Verzug, hat der Besteller dem Verlag vor Ausübung eventueller gesetzlicher Rechte eine Nachfrist von vier Wochen zur Nacherfüllung zu setzen.

2.3 Bei Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund für den Verlag unvorhersehbarer Ereignisse, die außerhalb des Einflussbereichs des Verlages liegen (zum Beispiel rechtmäßiger Streik oder rechtmäßige Aussperrung, Betriebsstörungen, Verzögerungen der Materialbeschaffung aufgrund von dem Verlag nicht zu vertretender Umstände), verlängern sich die vereinbarten Liefer- bzw. Leistungsfristen um die Dauer der Verhinderung. Wird dem Verlag die Lieferung bzw. Leistung in Folge höherer Gewalt auf Dauer, mindestens aber für einen Zeitraum von drei Monaten unmöglich, wird er von seiner Liefer- bzw. Leistungspflicht frei. Der Besteller ist in diesem Fall berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

2.4 Wenn nach Abschluss des Vertrages in den Vermögensverhältnissen des Bestellers eine wesentliche Verschlechterung eintritt oder dem Verlag bekannt wird, durch die der Anspruch auf Vergütung gefährdet ist, ist der Verlag berechtigt, die Erfüllung eigener Leistungsverpflichtungen aus dem Vertrag zu verweigern, bis der Besteller seine Verpflichtungen aus diesem Vertrag erfüllt oder für sie Sicherheit geleistet hat.
 
2.5 Der Verlag kann dem Besteller eine angemessene Frist setzen, in welcher der Besteller Zug um Zug gegen die Leistungen des Verlags nach seiner Wahl seine Leistungsverpflichtungen aus dem Vertrag zu erfüllen oder Sicherheit zu leisten hat. Nach erfolglosem Ablauf der Frist kann der Verlag vom Vertrag zurücktreten.

2.6 Nimmt der Besteller die Exemplare nicht ab, wird als angemessene Nachfrist eine Frist von zwei Wochen vereinbart. Danach ist der Verlag berechtigt, nach seiner Wahl Schadenersatz wegen Nichterfüllung oder ohne Nachweis 20 % des Rechnungsbetrages als Schadenersatz zu verlangen. Dem Besteller bleibt bei letzterem der Nachweis vorbehalten, dass dem Verlag ein geringerer oder kein Schaden entstanden ist.
 

3. Versendungskauf


3.1 Der Verlag behält sich vor, Neukundenbestellungen nur nach Vorauskasse auszuliefern.

3.2 Die Lieferung erfolgt ab Auslieferung des Verlags. Die Transportkosten trägt der Besteller, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Eine Versicherung der Exemplare erfolgt nur bei schriftlicher Weisung und auf Kosten des Bestellers.

3.3 Der Verlag ist in der Wahl der Art und Personen des Versands frei. Mit der Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder Abholer (auch beim Transport mit Beförderungsmitteln des Bestellers), spätestens jedoch mit dem Verlassen des (Auslieferungs-)Lagers des Verlags, geht die Gefahr auf den Besteller über.
 

4. Zahlungsbedingungen


4.1 Die Preise des Verlags verstehen sich netto ab Auslieferungslager zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Zusatzleistungen wie Einschweißen, Auszeichnen, Etikettieren, Einzelverpackungen und ähnliches werden dem Besteller vom Verlag in Rechnung gestellt. Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind Rechnungen 30 Tage ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig.

4.2 Bei Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen gemäß Ziffer 4.1 werden alle Forderungen aus laufenden Geschäften sofort fällig; bei vereinbarten Teilzahlungen hat der Verzug mit einer Rate die Fälligkeit des gesamten Rechnungsbetrags zur Folge.

4.3 Der Besteller kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen oder wegen solcher Ansprüche oder Rechte ein Zurückhaltungsrecht geltend machen.

4.4 Bei Zahlungsverzug ist der Verlag befugt, ungeachtet eines weiteren Verzugschadens Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten p.a. über dem jeweiligen Basiszinssatz zu fordern.

4.5 Bestehen nach der Bestellung begründete Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Bestellers, kann der Verlag Vorauszahlung verlangen. Bei Zahlungsverzug des Bestellers ist der Verlag berechtigt, weitere Bestellungen abzulehnen.

4.6. Werden Rechnungen aus Lieferungen und Leistungen über das SEPA-Lastschriftverfahren bezahlt, erhält der Kunde eine Vorabinformation zum Lastschrifteinzug spätestens einen Tag vor dem Fälligkeitstermin.
 

5. Rücksendung


5.1 Rücksendungen aus Lieferungen mit Remissionsrecht („RR“) in einwandfreiem und wiederverkaufsfähigem Zustand werden mit Originalrabatt gutgeschrieben. Der Besteller hat die Bezugsdaten anzugeben.

5.2 Die Rücksendung fest bezogener und wiederverkäuflicher Exemplare in einwandfreiem Zustand ist möglich, wenn mit dem Verlag bzw. Vertreter die Rücksendung schriftlich unter Verwendung eines besonderen Formulars vorher vereinbart wurde und das Original des Formulars der Rücksendung beiliegt. Fehlt das Formular, werden die Exemplare mit 25% vom Netto-Ladenpreis gutgeschrieben.

5.3 Festbezogene, nicht wiederverkäufliche Exemplare sollten vor Ort als kenntlich gemachte Mängelexemplare verramscht werden. Dies gilt auch für Exemplare, bei denen der Ladenpreis aufgehoben wurde. Die Exemplare werden nach Mitteilung an den Verlag zusätzlich mit 25% vom Netto-Ladenpreis gutgeschrieben. Ausgenommen von dieser Regelung sind Jahreswerke, die körperlos zu remittieren sind und zum Originalrabatt gutgeschrieben werden.

5.4 Können die Rücksendungen aufgrund ihres Zustandes oder ihrer Menge nicht oder nur zu einem reduzierten Ladenpreis verkauft werden, so ist der Verlag berechtigt, gemäß Ziffern 5.1 bis 5.3 vorgesehene Gutschriften vollständig oder teilweise zu unterlassen. Dem Besteller bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Verlag ein geringerer oder kein Schaden entstanden ist.

5.5 Können die vom Verlag gelieferten Exemplare aus einem vom Verlag zu vertretenden Grund ganz oder teilweise nicht verbreitet werden, so können sie an den Verlag zurückgesandt werden. Soweit die Exemplare in einwandfreiem Zustand sind, wird der Rechnungsbetrag dem Besteller entsprechend gutgeschrieben und mit späteren Forderungen des Verlags verrechnet. Sind die zurückgeschickten Exemplare mangelhaft, kann der Verlag die Gutschrift nach eigenem Ermessen reduzieren.

5.6 Rücksendungen müssen ausnahmslos an den Auslieferer des Verlags KNO VA Hirmer Verlag GmbH, Remittendenabteilung VA, c/o KNV Logistik, Ferdinand-Jühlke-Str. 15, 99095 Erfurt, gerichtet werden. Rücksendungen erfolgen grundsätzlich auf Kosten des Bestellers. Der Verlag übernimmt die Kosten nur in den Fällen der von ihm verursachten Fehllieferungen.
 

6. Eigentumsvorbehalt


6.1 Der Verlag behält sich das Eigentum an den gelieferten Exemplaren bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher – auch künftig fällig werdender oder bedingter – Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller einschließlich aller Nebenforderungen vor. Der Besteller hat dem Verlag Zutritt zu der in seinem Besitz befindlichen Vorbehaltsware zu gewähren.

6.2 Der Besteller darf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Exemplare seinerseits nur unter Eigentumsvorbehalt (nachgeschalteter Eigentumsvorbehalt) im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr veräußern. Zu anderen Verfügungen, insbesondere zur Sicherungsübereignung, Verpfändung, zum Verkauf des gesamten Warenbestandes oder Räumungsverkauf ist er nicht berechtigt.

6.3 Der Besteller tritt bereits jetzt seine Forderungen aus der Weiterveräußerung in Höhe des Rechnungswertes bis zum Ausgleich aller Forderungen des Verlages an den Verlag ab. Falls die Vorbehaltsware vom Besteller zusammen mit anderen, dem Verlag nicht gehörenden Waren zu einem Gesamtpreis verkauft wird, erfolgt die Abtretung nur in Höhe des Betrages, den der Verlag dem Besteller berechnet hat. Der Verlag nimmt alle vorbezeichneten Abtretungen an. Der Besteller hat dem Verlag auf dessen Anforderung jederzeit eine Liste der abgetretenen Ansprüche sowie alle Informationen und Unterlagen zu deren Durchsetzung auszuhändigen. Der Besteller ist widerruflich berechtigt, diese abgetretenen Forderungen einzuziehen.

6.4 Bei Vorliegen einer der Voraussetzungen der Ziffer 2.4 oder Stellung eines Insolvenzantrags darf der Besteller über die Vorbehaltsware nicht mehr verfügen und der Verlag ist berechtigt, die Abtretung des Bestellers aufzudecken sowie vom Vertrag zurück zu treten und sofortige Herausgabe der Vorbehaltsware zu verlangen. Zur Herausgabe hat der Besteller die Vorbehaltsware getrennt von anderen Waren des Bestellers zu lagern, sie als Lieferung des Verlages unter Eigentumsvorbehalt zu kennzeichnen, sich jeder Verfügung darüber zu enthalten und ein Verzeichnis der Vorbehaltsware zu übergeben.

6.5 Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherung die Höhe der Forderungen des Verlags um mehr als 10%, wird der Verlag diese insoweit nach seiner Wahl auf Verlangen des Bestellers frei geben.
 

7. Rechte des Bestellers bei Mängeln


7.1 Zur Feststellung etwaiger Mängel hat der Besteller die Ware unverzüglich nach der Lieferung zu untersuchen und, wenn sich ein offensichtlicher Mangel zeigt, diesen dem Verlag binnen einer Woche schriftlich anzuzeigen. Nicht offensichtliche Mängel hat der Besteller dem Verlag spätestens binnen einem Jahr ab der Lieferung anzuzeigen. Versäumt der Besteller die vorgenannten Ausschlussfristen, gilt die Ware als genehmigt mit der Folge, dass der Besteller seine gesetzlichen Mängelrechte verliert.

7.2 Dem Besteller stehen keine Rechte wegen Mängeln zu, die durch eine den Produktvorschriften (z.B. betreffend die Lagerung) nicht entsprechende Behandlung der gelieferten Ware seitens des Bestellers oder Dritter verursacht wurden.

7.3 Handelsübliche oder geringe technische, nicht vermeidbare Abweichungen in Qualität, Farbe, Größe etc. stellen keine Mängel im Sinne dieser Ziffer 7 dar.

7.4 Die Ansprüche des Bestellers verjähren ein Jahr nach Lieferung der Ware.
 

8. Haftung


8.1 Der Verlag haftet (vorbehaltlich Satz 2) bei grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Handeln bzw. Unterlassen des Verlages unbeschränkt.

8.2 Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Verlag nur, sofern er eine Kardinalpflicht oder vertragswesentliche Pflicht verletzt hat. In diesem Fall ist die Haftung des Verlages begrenzt auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden, insbesondere für Schäden an der Ware selbst, nicht jedoch für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.
 

9. Preisbindung


9.1 Gemäß § 5 des Gesetzes zur Regelung der Preisbindung bei Verlagserzeugnissen (Buchpreisbindungsgesetz) haben Verleger und Importeure von Büchern einen Preis einschließlich Umsatzsteuer (Endpreis) für die Ausgabe eines Buches für den Verkauf an Letztabnehmer festzusetzen. Gemäß § 3 dieses Gesetzes hat derjenige, der gewerbs- oder geschäftsmäßig Bücher an Letztabnehmer verkauft, den nach § 5 festgesetzten Preis einzuhalten, sofern es sich nicht um den Verkauf gebrauchter Bücher handelt.
 
9.2 Der Besteller verpflichtet sich, die vom Verlag festgesetzten Preise einzuhalten. Für jeden Fall des vorsätzlichen oder fahrlässigen Anbietens oder Gewährens unzulässiger Nachlässe verpflichtet sich der Besteller zur Zahlung einer Konventionalstrafe. Sie beträgt bei Verstößen von durchschnittlicher Schwere mindestens 1.500,00 Euro für den ersten Verstoß, 2.500,00 Euro für jeden weiteren Verstoß und 5.000,00 für unzulässige Nachlassangebote an eine Mehrzahl von Abnehmern. Der Verlag ist berechtigt, neben oder anstelle der Vertragsstrafe auch seine sonstigen Rechte geltend zu machen.
 

10. Schlussbestimmungen


10.1 Änderungen dieser Bedingungen dürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Abbedingung dieser Schriftformklausel.

10.2 Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Verlag und dem Besteller gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Bestimmungen des einheitlichen internationalen Kaufrechts (CISG). Ergänzend gilt die Verkehrsordnung im Buchhandel.

10.3 Ausschließlicher Erfüllungsort für Liefer- und Zahlungsverpflichtungen ist der Geschäftssitz des Verlags.

10.4 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der Geschäftsverbindung des Verlags mit dem Besteller ist München.

10.5 Sollten einige Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bedingungen treten wirksame Regelungen, die den Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Ganzen sowie den sonstigen vertraglichen Absprachen in tatsächlicher, rechtlicher und wirtschaftlicher Hinsicht möglichst nahe kommen. Ebenso ist zu verfahren, wenn die Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Lücke aufweisen sollten.
 
Stand: Dezember 2018
 
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